
aleatorische Verträge, Spekulationsverträge, das heißt Rechtsgeschäfte, deren Wirksamkeit oder Erfüllung ungewiss ist oder von Zufälligkeiten bestimmt wird, z. B. Spiel, Wette.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einem aleatorischen Vertrag spricht man bei einem Vertrag, bei dem die Erfüllung von dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses abhängt.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/aleatorischevertraege.php
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